Sounds- Lights and More
Mehr als nur eine Leidenschaft

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1   Der Kunde ist der Veranstalter der Feierlichkeit und wird für die leichtere Lesbarkeit in folgenden Sätzen so genannt.

§2   Der Veranstalter wird darauf hingewiesen, für auftretende Schäden zu Haften, die infolge der Veranstaltung entstehen können.
     

§3   Es wird empfohlen bei der Haftpflichtversicherung anzufragen, ob gemietete Sachen mit inbegriffen sind.

§4   Es wird darum gebeten, wenn es zu keinem Besichtigungstermin/ Vorgespräch kommt, Bilder zukommen zu lassen, für die Einschätzung der 

        Machbarkeit von Aufbauten. Es kann sein, dass einige Vorhaben nicht dem Wunsch entsprechend aufgebaut werden können und daraus                      Abänderungen entstehen können.

§5   Das Versäumnis aus §4 schließt die Zahlungspflicht bei Nichtmöglichkeit des Aufbaus, nicht aus.

§6   Ein Angebot beinhaltet nicht die Zusage aus Sicht von Sounds- Lights and More, eine stille Zusage ist somit nicht gegeben. Es bedarf der                      Bestätigung per E- Mail, WhatsApp (anderen Messangern), oder per Post beiderseits! 

§7   Vor Beginn der Veranstaltung wird eine Abnahme mit dem Veranstalter durchgeführt,
        eventuelle Schäden werden aufgenommen und dokumentiert, um den Veranstalter zu entlasten. 

         Für die danach auftretenden Schäden haftet der Veranstalter.

§8   Die gemietete Ware wird ausschließlich in sauberen und einwandfreiem Zustand übergeben. Bei unwetterartigen Ereignissen, wird darauf                  hingewiesen, dass die Nutzung der Gegenstände unteranderem lebensgefährlich sein kann. Bitte beachten Sie auch hier die                                              Vorsichtsmaßnahmen! Bei Zuwiderhandlung der Empfehlung ist der Veranstalter selbst für Schäden and Sachen und Personen in der Haftung.

§9   Zelte werden Sturmgesichert, mithilfe von Spanngurten und Gehwegplatten oder Bauzaungewichten, zumindest an allen vier  Ecken,                            eventuell auch mittig des Zeltes

        Je nach Möglichkeit, kann dieses in Absprache mit dem Veranstalter auch an fest verbauten Objekten vorgenommen werden. Dieses wird vor            Ort und situationsabhängig besprochen. Nach Übergabe an den Veranstalter, ist es untersagt Befestigungen abzuändern, da die Sicherheit                nicht mehr gewährleistet werden kann!

§10   In den Endpreisen ist die ordentliche Reinigung der Materialien im Preis eingerechnet.

§11   Dekorationen (Luftschlangen, Girlanden, Fotos o. ä.) dürfen mit Bändern befestigt werden, jedoch nicht fest installiert. 

§12   Bei zu starken Verschmutzungen, wird die Extrareinigung in Rechnung gestellt, worauf nochmals vor Beginn der Veranstaltung hingewiesen              wird.

§13   Vor Aufbau/ Lieferung sind 50% der zu zahlenden Gesamtsumme bis 14 Tage vor Beginn zu entrichten.

§14   Bei einer zu kurzfristige Absage, innerhalb einer Woche vor Veranstaltung, wird eine Ausfallentschädigung i.H.v 25% der Gesamtsumme                      einbehalten bzw. gefordert, diese kann mit Verschieben der Veranstaltung verrechnet werden.

§15   Der Veranstalter verpflichtet sich, vor Beginn des Abbaus, die Ihm ausgehändigten Sachen, Befreit von Dekorationen (§11) und Buffetresten              restlos zu entfernen. Dazu zählen alle Sachen, die nicht von Sounds-Lights and More geliefert, verbaut oder organisiert worden sind. 

§16   Je nach Aufbauvolumen, kann es sein, dass es einige Tage an Arbeit benötigt, Die Veranstaltung, im gewünschten Rahmen stattfinden                          lassen zu können. Dieses wird in einem extra Schriftstück festgehalten. 

§17   Ein Anspruch auf Schadensersatz bei unverschuldetem Handeln von Sounds- Lights and More besteht nicht, außer es kann grobe                                    Fahrlässigkeit oder nicht einhalten der vertraglich vereinbarten Abmachungen nachgewiesen werden.

§18   Alle Verabredungen, die die Veranstaltung und Sounds-Lights and More als Dienstleister betrifft, haben in schriftlicher Form festgehalten,                  und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet zu werden. Außer der schriftlichen Form (Papier, Ebay-Kleinanzeigen, WhatsApp, Facebook                 etc.) gilt keine Nebenverabredung (mündliche Vereinbarungen).
          Alles, was auf o. g. Medien verweist, wird als schriftliche Abmachung Anerkannt. Zu beachten ist, dass immer ein Angebot in ausgedrucktem              Papier, als Foto versendet wird. Alles was darauf verzeichnet ist und eine Zusage ergibt, wird geliefert und/oder Aufgebaut.

    

§19   Bilder, die von den Aufbauten gemacht werden, können im Nachgang für diverse Social Media Plattform und/ oder für die Homepage                          genutzt werden. 

        Es wird selbstverständlich darauf geachtet, dass keine Personenbezogenen Daten wie:
        Name; Nachname; Hausnummer; Wohnort; oder markante Gegenstände und Objekte öffentlich gemacht werden.

        Die DSGVO wird gewährleistet. Bei absolutem nicht wünschen, dass Bilder gemacht werden,  muss dieses vom Veranstalter explizit erwähnt              werden.

§20   Der Vertrag ist geschlossen, wenn alle dafür erforderlichen Schriftstücke zusammengekommen und unterschrieben sind.

          Dazu zählen: Angebot und das ausgefüllte Vertragsformular.

§21   Die AGB´s sind Bestandteil des Vertrages

§22 Der Vertrag hat ebenfalls seine Gültigkeit mit Bezahlen des Geldes vor Veranstaltungsbeginn. Die AGB´s sind somit ebenfalls Bestandteil, des             zusammengekommenen Vertrages.  Der Vertrag ist ebenfalls geschlossen, wenn eine Zusage des Kunden per Mail, WhatsApp,                                        Messenger Diensten, oder per Post Erfolg.






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